Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wissenswertes rund um das Thema Asbest und unsere Sanierungsarbeiten.

Woran erkenne ich Asbest in meinem Haus?

Asbest ist mit bloßem Auge oft nur schwer zu erkennen, da es in vielen verschiedenen Produkten (Eternitplatten, Fliesenkleber, Dämmmaterial, Bodenbeläge) verarbeitet wurde. Als Faustregel gilt: Wenn das Gebäude vor 1993 (dem Jahr des bundesweiten Asbestverbots) erbaut wurde, besteht eine gewisse Wahrscheinlichkeit. Gewissheit bringt nur eine professionelle Laboranalyse einer Materialprobe.

Darf ich asbesthaltige Materialien selbst entfernen?

Nein. Der Abbruch und die Sanierung von Asbest sind Privatpersonen laut Gefahrstoffverordnung strengstens untersagt. Arbeiten dürfen nur von zertifizierten Fachbetrieben mit Sachkundenachweis nach TRGS 519 durchgeführt werden. Auch das Reinigen (z.B. mit dem Hochdruckreiniger) von Asbestdächern ist verboten!

Was bedeutet "Zertifiziert nach TRGS 519"?

TRGS steht für "Technische Regeln für Gefahrstoffe". Die Regelung 519 definiert genau, wie mit Asbest bei Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten umzugehen ist. Unser Betrieb hat die strengen behördlichen Lehrgänge absolviert und verfügt über den Sachkundenachweis, um diese gefährlichen Arbeiten gesetzeskonform und sicher durchzuführen.

Was kostet eine Asbestsanierung?

Die Kosten sind sehr individuell und hängen von verschiedenen Faktoren ab: Art des Asbests (schwach oder fest gebunden), Menge, Zugänglichkeit und den nötigen Schutzmaßnahmen (z.B. Schwarz-Weiß-Anlage, Unterdruckhaltung). Kontaktieren Sie uns für eine Besichtigung, wir erstellen Ihnen gerne ein transparentes Angebot.

Wie läuft die Entsorgung ab?

Abgebautes Asbestmaterial muss direkt auf der Baustelle in zugelassene, gekennzeichnete und staubdichte "Big Bags" verpackt werden. Anschließend transportieren wir diese zu speziellen Sondermülldeponien, wo sie sicher und fachgerecht entsorgt werden. Sie erhalten darüber selbstverständlich einen offiziellen Entsorgungsnachweis.